Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen durch Flo´s BBQ & Burger, Keltenstraße 9 in 71723 Großbottwar, vertreten durch den Inhaber Jürgen Kranich, im folgenden: FBB genannt und werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebote
Die Angebote von FBB sind freibleibend, es sei denn, bei der Auftragsbestätigung ergeben sich Änderungen. Die Angebote von FBB umfassen alle Bereiche der warmen und kalten Küche, der Lieferung von Waren des täglichen Bedarfs, Getränken im Zusammenhang mit anderen Warenlieferungen oder benötigten Dienstleistungen.
Die in allen Angeboten und Vereinbarungen festgelegten Preise sind maßgebend für mindestens 14 Tagen und gelten bei Auftragsbestätigung oder Anlieferung verbindlich. Das Recht, die Preise entsprechend zu verändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.b. Preiserhöhungen für Lebensmittel, Treibstofferhöhungen auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Anzahl der Gäste ergibt sich aus der verbindlichen Bestellung. Bei Belieferung über 30 Personen ist eine Erhöhung von mehr als 5 % spätestens 7 Tage vor Auslieferung mitzuteilen und wird dann zusätzlich berechnet. Eine Verringerung der Personenzahl um mehr wie 5 % ist ab Auftragsbestätigung nicht mehr möglich.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der Veranstaltung oder der Lieferung abgesagt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Auftragssumme erhoben.
Wird Personal zur Verfügung gestellt ist dieses im Angebotspreis enthalten. Der Imbisswagen wird bei Privat- Veranstaltungen für maximal 2,0 Stunden inklusive Personal zur Verfügung gestellt. Auf- und Abbauzeiten sind hierbei nicht inbegriffen. Längere Standzeiten sind gesondert zu beantragen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt, mit 70 EUR pro Stunde.
Aufträge werden auf dem elektronischen oder postalischen Wege entgegen genommen. Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind nicht gültig bis sie elektronisch oder postalisch bestätigt werden. FBB stellt hierfür ein Angebotsformular zur Verfügung das zwingend ausgefüllt werden muss. Alternativ kann postalisch oder per Fax eine Anfrage gestellt werden. Die aktuelle Anschrift ist dem Impressum zu entnehmen. Eine verbindliche Zusage von FBB kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das vorher, per Post oder elektronisch erstellte Angebot durch die elektronische Bestätigung bei FBB ausgefüllt hat. Alternativ gilt auch eine postalische Zusage oder per Telefax.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei privaten Veranstaltungen werden 100 % der Auftragssumme nach Auftragserfüllung sofort fällig.
Bei Gewerblich ist der Gesamt-Rechnungsbetrag spätestens sofort ohne Abzug nach Rechnungseingang fällig. Nach diesem Zeitpunkt entstehen Verzugs-und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB werden mit 3 v.H. über den entsprechenden Leitzins der EZB vereinbart. Bei verschuldeter Nichteinlösung von Lastschriften Schecks oder Wechsel tritt der Zahlungsverzug sofort ein. Die Mahngebühren betragen EUR 10,00 für jede Anmahnung einer Rechnung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder per Rechnung.
4. Gewährleistung / Mängel
Der Kunde hat die gelieferte Ware / Dienstleistung bei deren Eingang oder Empfang auf Mängel im Hinblick auf Ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort dem ausliefernden Personal, welches zur Entgegennahme berechtigt ist, anzuzeigen und auf geeigneter Weise zu protokollieren und Gegenzuzeichnen. Dies betrifft im Besonderen alle frisch zubereiteten Speisen, Getränke und leicht verderblichen Waren. Werden diese Bedingungen und Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder andere Schadenersatzansprüche an FBB. Ist die Lieferung oder der Gegenstand unvollständig oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder haben diese nicht die Eigenschaften, die den Käufer oder Kunden nach den öffentlichen Äußerungen von FBB erwarten kann, ist dieser Mangel grundsätzlich unverzüglich und noch vor Beendigung der Veranstaltung zu protokollieren und Gegenzuzeichnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den einmaligen oder laufenden Geschäftsverbindungen, sowie etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von FBB.
Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Kunde auf das Eigentum von FBB hinweisen und FBB unverzüglich benachrichtigen, damit diese Ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FBB die in dem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers im besonderen bei Zahlungsverzug, ist FBB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
6. Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weist FBB darauf hin, dass für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in Maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, ggf. zu ändern und durchzuführen. Auf Verlangen des Käufers / Kunden kann dieser jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten verlangen.
7. Aufstellung von Imbisswagen
Durch das Aufstellen des Foodtrailer auf dem Gelände des Auftraggebers oder dem Gelände welches FBB, durch den Auftraggeber, zur Verfügung gestellt wird, können Schäden an der Grasnarbe oder dem Untergrund entstehen, auf dem der Foodtrailer während der Veranstaltung abgestellt wird. Gleiches gilt für Zu- und Transportwege bis zum Standort des Foodtrailers. FBB übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Untergründen und den Zu- Transportwegen entstehen können. Der Auftraggeber sichert FBB zu, dass Zuwege und der Aufstellort des Foodtrailer für Gewichte bis zu vier (4) Tonnen Gewicht zuzüglich Zugmaschine ausgelegt sind. Der Auftraggeber hat FBB vor der Aufstellung, FBB zu informieren, ob die Zuwege und der Aufstellungsort für diese Lasten ausgelegt sind.
FBB ist auch berechtigt bereits bestätigte Termine ohne Angaben von Gründen abzusagen. Insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Pannen an den Zugfahrzeugen oder Foodtrailer, Autounfällen, mangelnde Beschaffenheiten an den Aufstellorten, die erst bei der Aufstellung bekannt werden und kurzfristige Änderungen an den Veranstaltungsorten, die eine Ausführung der Dienstleistungen nicht möglich machen usw.
8. Schlussbestimmungen
Für diese und in Zusammenhang stehende Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen FBB und dem Käufer / Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Bestimmungen finden keine Anwendung. Eine Aufrechnung oder Abtretung von Forderungen des Käufers / Kunden gegen FBB ist ausdrücklich nicht gestattet. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Marbach am Neckar. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.